PKV Tarifwechsel innerhalb der UKV unzulässige Regelungen
Erfahrungsgemäß verlangen die Versicherer bei einem PKV Tarifwechsel ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Häufig ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen nicht zulässig.
Wir sagen Ihnen vor Beantragung eines UKV Tarifwechsels, ob eine Gesundheitsprüfung zulässig ist.
Unabhängig von bereits vorhandenen Krankheitsbildern darf die Union Krankenversicherung einen PKV Tarifwechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen (Mehrleistungen) nicht ablehnen.
In unserem Besprechungstermin sprechen wir mit Ihnen über Ihre Leistungswünsche und erläutern detailliert die Leistungsmerkmale des aktuellen Vertrages und die der alternativen Tarife.
Wir zeigen Ihnen auf, in welchen Bereichen die Mehrleistungen gelten.
Die UKV ist nach 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) berechtigt, für Mehrleistungen im neuen Tarif einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag zu verlangen.
In einigen Fällen ist es sinnvoll, einen Risikozuschlag zu vereinbaren, wenn dieser gering ausfällt und zum Bedarf des Kunden passt. Risikozuschläge können im Laufe der Jahre überprüft werden und dann ggfs. entfallen.
Alternativ kann ein Risikozuschlag abgewehrt werden, indem auf die Mehrleistungen (Leistungsausschluss) im neuen Tarif verzichtet wird. Ob ein Mehrleistungsverzicht gewählt werden sollte, hängt u. a. vom Umfang der Mehrleistungen ab.
Bei einem UKV Tarifwechsel gibt es mehrere Möglichkeiten der künftigen Vertragsgestaltung, welche der Versicherer den Versicherten oftmals vorenthält.
Daher sollte ein PKV Tarifwechsel immer mit Hilfe eines zugelassenen unabhängigen Versicherungsberaters durchgeführt werden.
In jedem Fall empfehlen wir, die Willenserklärungen zu einem UKV Tarifwechsel von einem unabhängigen Versicherungsberater formulieren zu lassen.
Auf Schriftstücke der Versicherer kann sich der Versicherte nicht verlassen.
Oftmals sind diese lückenhaft oder inhaltlich nicht korrekt, so dass wir die Versicherer mit dem Hinweis auf die Regelungen zum PKV Tarifwechsel 204 VVG zur Korrektur auffordern.
Mit unserem umfangreiches Fachwissen und langjährigen UKV Tarifwechsel Erfahrungen sorgen wir dafür, dass unzulässige Regelungen der künftigen Vertragsgestaltung vermieden werden.
-
Zur telefonischen Sofortauskunft rufen Sie uns an:
03634 - 692 99 50 -
Zum kostenfreien PKV Tarifwechsel Service
nutzen Sie unser Anfrageformular.
-
PKV Tarifwechsel Erfahrungen seit 1992
Das sagen unsere Kunden! -
Beschreibung unserer Vorgehensweise beim PKV Tarifwechsel
Kundeninformation
Weitere Union Krankenversicherung Tarifwechsel Themen:
Union Krankenversicherung Basistarif
Union Krankenversicherung Standardtarif
Union Krankenversicherung Unisex Tarife
UKV Beitragsanpassung 2025 - UKV Beitragserhöhung 2025 - UKV Tariferhöhung 2025 - Beitragsanpassung Union Krankenversicherung
Union Krankenversicherung Gesundheitsprüfung
Union Krankenversicherung Tarifwechsel Risikozuschlag? - Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG!