PKV Tarifwechsel innerhalb der Generali unzulässige Regelungen
Erfahrungsgemäß verlangen die Versicherer bei einem PKV Tarifwechsel ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Häufig ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen nicht zulässig.
Wir sagen Ihnen vor Beantragung eines Generali Krankenversicherung Tarifwechsels, ob eine Gesundheitsprüfung zulässig ist.
Unabhängig von bereits vorhandenen Krankheitsbildern darf die Generali einen PKV Tarifwechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen (Mehrleistungen) nicht ablehnen.
In unserem Besprechungstermin sprechen wir mit Ihnen über Ihre Leistungswünsche und erläutern detailliert die Leistungsmerkmale des aktuellen Vertrages und die der alternativen Tarife.
Wir zeigen Ihnen auf, in welchen Bereichen die Mehrleistungen gelten.
Die Generali ist nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) berechtigt, für Mehrleistungen im neuen Tarif einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag zu verlangen.
In einigen Fällen ist es sinnvoll, einen Risikozuschlag zu vereinbaren, wenn dieser gering ausfällt und zum Bedarf des Kunden passt. Risikozuschläge können im Laufe der Jahre überprüft werden und dann ggfs. entfallen.
Alternativ kann ein Risikozuschlag abgewehrt werden, indem auf die Mehrleistungen (Leistungsausschluss) im neuen Tarif verzichtet wird. Ob ein Mehrleistungsverzicht gewählt werden sollte, hängt u. a. vom Umfang der Mehrleistungen ab.
Bei einem Generali Tarifwechsel gibt es mehrere Möglichkeiten der künftigen Vertragsgestaltung, welche der Versicherer den Versicherten oftmals vorenthält.
Daher sollte ein PKV Tarifwechsel immer mit Hilfe eines zugelassenen unabhängigen Versicherungsberaters durchgeführt werden.
In jedem Fall empfehlen wir, die Willenserklärungen zu einem Generali Tarifwechsel von einem unabhängigen Versicherungsberater formulieren zu lassen.
Auf Schriftstücke der Versicherer kann sich der Versicherte nicht verlassen.
Oftmals sind diese lückenhaft oder inhaltlich nicht korrekt, so dass wir die Versicherer mit dem Hinweis auf die Regelungen zum PKV Tarifwechsel § 204 VVG zur Korrektur auffordern.
Mit unserem umfangreiches Fachwissen und langjährigen Generali Tarifwechsel Erfahrungen sorgen wir dafür, dass unzulässige Regelungen der künftigen Vertragsgestaltung vermieden werden.
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