Wichtige Information zum Allianz Standardtarif Ein Allianz Tarifwechsel in den Allianz Standardtarif (STN) sollte nicht vorschnell erfolgen, da der Standardtarif meist schlechtere Leistungen gegenüber anderen Allianz Tarifen beinhaltet. Das Allianz Tarifwerk sieht ausreichend alternative Allianz Tarife zum Tarifwechsel unter Anrechnung der bereits angesparten Altersrückstellungen vor. Diese Allianz Tarife beinhalten grundsätzlich höhere Leistungen als der Allianz Standardtarif.
Warum wurde der Standardtarif eingeführt? Der Standardtarif wurde für ältere Versicherungsnehmer eingeführt, die im Rentenalter einen möglichst günstigen Tarif benötigen.
Für wen ist der Allianz Standardtarif sinnvoll? Der Allianz Standardtarif kann für langjährig Allianz Versicherte sinnvoll sein, die sich den PKV Beitrag nicht mehr leisten können. Es gibt bestimmte Zugangsvoraussetzungen, um in den Standardtarif Allianz zu wechseln.
In den meisten Fällen ist der Monatsbeitrag im Allianz Standardtarif deutlich günstiger als in den anderen Allianz Tarifen. Allerdings gilt hier zu beachten, dass oftmals Zuzahlungen für bestimmte Leistungen anfallen, die zu Lasten der Versicherten gehen. Daher sollte der Allianz Standardtarif als letzte Option zu einem Allianz Tarifwechsel genutzt werden.
Vor dem Wechsel in den Allianz Standardtarif sollte unbedingt die gesamte Allianz Tarifwelt auf sinnvollere Alternativen geprüft werden. Erfahrungsgemäß kommen neben dem Allianz Standardtarif mehrere alternative Allianz Tarife für einen Tarifwechsel innerhalb der Allianz in Betracht, die ein wesentlich höheres Leistungsniveau beinhalten. Allerdings werden diese Tarife den Versicherten meist vorenthalten.
Wir empfehlen Ihnen daher eine sorgfältige Tiefenprüfung durch einen Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG!Allgemeine Informationen zum Standardtarif Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) und erfüllt seit seiner Einführung 1994 eine soziale Schutzfunktion. Er richtet sich vorrangig an ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen. Der Wechsel in den Standardtarif ist für privat Versicherte – wenn die Voraussetzungen gegeben sind – nur innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens möglich. Der Leistungsumfang orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beitragshöhe ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter des Versicherten, darf aber für Einzelpersonen den Höchstbeitrag der GKV beziehungsweise für Ehepaare 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags nicht übersteigen. Quelle: http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/s/standardtarif-in-der-privaten-krankenversicherung.html
Auszug aus den Allianz Versicherungsbedingungen zum Allianz Standardtarif (2) Wechsel in den Standardtarif
a) In Ihrem Vertrag versicherte Personen, die die in § 257 Abs. 2a Nr. 2, 2a und 2b SGB V in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung genannten Voraussetzungen erfüllen, können auf Ihr Verlangen in den Standardtarif mit Höchstbeitragsgarantie wechseln. Zur Gewährleistung dieser Beitragsgarantie wird der in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegte Zuschlag erhoben.
b) Neben dem Standardtarif darf gemäß Nr. 1 Abs. 5 und Nr. 9 der Tarifbedingungen für den Standardtarif für eine versicherte Person keine weitere Krankheitskostenteil- oder-vollversicherung bestehen.
c) Der Wechsel ist jederzeit nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Soweit die Leistungen im Standardtarif höher oder umfassender sind als im bisherigen Tarif, können wir für die Mehrleistung einen angemessenen Risikozuschlag verlangen.
d) Die Versicherung im Standardtarif beginnt zum Ersten des Monats, der auf Ihren Antrag auf Wechsel in den Standardtarif folgt.
e) Die Buchstaben a) bis d) gelten nicht für ab dem 1. Januar 2009 erstmals abgeschlossene Verträge.
Gern beraten wir Sie zum Thema Allianz Standardtarif und zeigen Ihnen Ihre optimale Lösung zur Beitragsreduzierung innerhalb der Allianz Krankenversicherung auf.
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