Wichtige Information zum Inter Krankenversicherung Basistarif
Ein Inter Krankenversicherung Tarifwechsel in den Inter Krankenversicherung Basistarif (BTN) sollte nicht vorschnell erfolgen, da der Basistarif meist schlechtere Leistungen gegenüber anderen Inter Krankenversicherung Tarifen beinhaltet.
Das Inter Krankenversicherung Tarifwerk sieht ausreichend alternative Inter Tarife zum Tarifwechsel unter Anrechnung der bereits angesparten Altersrückstellungen vor.
Diese Inter Krankenversicherung Tarife beinhalten grundsätzlich höhere Leistungen als der Inter Krankenversicherung Basistarif.
Warum wurde der Basistarif eingeführt?
Am 1. Januar 2009 wurde vom Gesetzgeber die Krankenversicherungspflicht eingeführt.
Vor dem 1. Januar 2009 stand es denen in Deutschland von der Versicherungspflicht befreiten Personen frei, ob sie sich krankenversichern oder nicht. Geschätzt über 100.000 Personen waren vor diesem Zeitpunkt nicht krankenversichert. Ein Teil dieser Personen konnte aufgrund ihrer finanziellen Situation die Beiträge zur Krankenversicherung nicht aufbringen. Andere wiederum wurden aufgrund des Gesundheitszustandes von den privaten Krankenversicherern nicht aufgenommen.
Mit der Krankenversicherungspflicht wurde zum 1. Januar 2009 der Basistarif eingeführt. Eine Prüfung der Bonität sowie des Gesundheitszustandes dürfen die privaten Krankenversicherer nicht vornehmen (gilt nur für den Basistarif).
Für wen ist der Inter Krankenversicherung Basistarif sinnvoll?
Die Frage, für welche Personen der Inter Krankenversicherung Basistarif in Frage kommt, kann nur in einem ausführlichen Besprechungstermin beantwortet werden. Eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden.
So kann für Personen die nicht krankenversichert sind oder keinen Anspruch auf den
Inter Krankenversicherung Standardtarif haben, der Inter Krankenversicherung Basistarif eine Option sein. Allerdings gilt hier zu beachten, dass oftmals Zuzahlungen für bestimmte Leistungen anfallen, die zu Lasten der Versicherten gehen. Vor dem Wechsel in den Inter Krankenversicherung Basistarif sollte unbedingt die gesamte Inter Krankenversicherung Tarifwelt auf sinnvollere Alternativen geprüft werden. Erfahrungsgemäß kommen neben dem Inter Krankenversicherung Basistarif mehrere alternative Inter Krankenversicherung Tarife für einen Tarifwechsel innerhalb der Inter Krankenversicherung in Betracht, die ein wesentlich höheres Leistungsniveau beinhalten. Allerdings werden diese Tarife den Versicherten meist vorenthalten. Wir empfehlen Ihnen daher eine sorgfältige Tiefenprüfung durch einen unabhängigen Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG!
Auch für Personen die eine Zusatzversicherung zum Basistarif abschließen möchten, kann der Inter Krankenversicherung Basistarif eine Möglichkeit sein. Diese Personen müssen allerdings der privaten Krankenversicherung zugeordnet sein (dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die letzte private Krankenversicherung vor der Versicherungslücke bei der Inter bestand).
Allgemeine Informationen zum Basistarif
Der Basistarif ist ein branchenweit einheitlicher Tarif in der Privaten Krankenversicherung, der zum 1. Januar 2009 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt wurde. Er stellt eine neuartige Mischform aus Elementen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung dar und steht allen Personen offen, die bei seiner Einführung nicht bereits anderweitig krankenversichert waren und für die mit der Gesundheitsreform 2007 eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung begründet wurde.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Basistarif
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Kundeninformation
Auszug aus den Inter Krankenversicherung Versicherungsbedingungen zum Inter Krankenversicherung Basistarif:
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte
Personen seines Vertrages, die die in 204 Abs. 1
Nr. 1 VVG (siehe Anhang) genannten Voraussetzungen
erfüllen, aus einer bestehenden Krankheitskostenvollversicherung
in den Basistarif mit Höchstbeitragsgarantie und
Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln können.
Zur Gewährleistung dieser Beitragsbegrenzungen
wird der in den technischen Berechnungsgrundlagen
festgelegte Zuschlag erhoben. Der Wechsel ist jederzeit
nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen möglich;
die Versicherung im Basistarif beginnt zum Ersten
des Monats, der auf den Antrag des Versicherungsnehmers
auf Wechsel in den Basistarif folgt.
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