Informationen zum Thema: Central Unisex Tarife
Ab dem 21.12.2012 darf die Central sowie alle privaten Krankenversicherer für Neukunden nur noch Unisex Tarife (geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife) anbieten. Bei denen vor dem 21.12.2012 geschlossenen Central Verträgen handelt es sich um Central Bestandstarife aus der Central Bisex Tarifwelt. Diese Central Tarife sind für Neukunden nicht mehr zugänglich.
Für Central Versicherte, die in diesen Central Bisex Tarifen versichert sind, ist von einem Wechsel in die Central Unisex Tarife dringend abzuraten.
Da die Central ihren Versicherten trotz der damit verbundenen Nachteile einen Tarifwechsel in Central Unisex Tarife empfiehlt, sollte die Prüfung zu einem Central Tarifwechsel durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler erfolgen.
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Welche Nachteile entstehen beim Tarifwechsel in Central Unisex Tarife?
- späterer Tarifwechsel in den Central Standardtarif STN ist ausgeschlossen
- unnötig zusätzlich zu zahlender Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität
- einmal Unisex - immer Unisex => keine Rückkehr in zahlreiche Central Bisex Tarife
- teurere geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife in der Central Unisex Tarifwelt
- wenig Erfahrungen in der Kalkulation, da Einführung der Unisextarife erst zum 21.12.2012Das Recht auf den Central Standardtarif STN geht verloren Nach den gesetzlichen Regelungen des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein späterer Wechsel aus einem Central Unisex Tarif in den Central Standardtarif STN nicht möglich. Der Standardtarif wurde noch nicht in der Unisex Tarifwelt kalkuliert.
§ 204 VVG: einmal Unisex - immer Unisex Ein Wechsel zurück in einen der Central Bisex Tarife ist ausgeschlossen! Es besteht dann nur noch die Möglichkeit in einen der wenigen Central Unisex Tarife zu wechseln. Sie verlieren das Recht, in zahlreiche sinnvolle alternative Tarife der Central Bisex Tarifwelt zu wechseln. Durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften kann ein Central Tarifwechsel in einen Central Unisextarif dann unter Umständen interessant werden.
Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität Der in den Central Unisex Tarifen zusätzlich zu zahlende Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität wird erhoben, damit bei einem Wechsel des Versicherers ein Teil der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.
Allerdings betrifft dies nur den Teil der Altersrückstellungen, die nach Bestehen des Central Unisex Tarifes gebildet werden. Die Altersrückstellungen aus den davor bestehenden Central Bisex Tarifen (betrifft Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2009 - alte Tarifwelt) werden nicht auf den Vertrag beim neuen Versicherer übertragen. Dieser Teil der Altersrückstellungen verbleibt beim ursprünglichen Versicherer.
So ist Central Versicherten, deren Verträge vor dem 01.01.2009 begonnen haben, von einem Versichererwechsel dringend abzuraten. Daher bringt die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Portabilität für diese Versicherten keinen Nutzen.Besprechung zum Central Tarifwechsel Wir empfehlen den individuell, auf Ihre Leistungswünsche zugeschnittenen PKV Tarifwechsel Service durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Unser Unternehmen ist auf Central Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung spezialisiert.
Als Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG informieren und beraten wir Sie ausführlich zum Thema Central Tarifwechsel und bieten Ihnen die auf Sie zugeschnittene optimale Central Tarifwechsel Lösung.
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